Historie

Geschichte des Lehrstuhls

„Eine Universität gewinnt ihr Profil in erster Linie durch die Personen, die an ihr lehren, forschen und arbeiten“, so schrieb Gotthard Jasper im Jahr 1993 als Rektor der Friedrich-Alexander-Universität.[1] Im Nachfolgenden sollen daher die Kurzbiographien der Professoren, die am Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit im Laufe der Zeit gewirkt haben, Aufschluss über die Geschichte des Lehrstuhls geben.

Der Lehrstuhl wurde formell im Jahr 1901 als Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit im Rahmen der Berufung von Prof. Dr. Paul Oertmann gegründet. Nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Ernst Hermann Jäger im Jahr 1900 wurde dessen Extraordinariat in ein Ordinariat umgewandelt.

Für die Zeit vor Prof. Dr. Ernst Hermann Jäger wurden die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit von den anderen Professoren der Fakultät gelehrt. Aus diesem Kreis verdient Prof. Dr. Konrad Maximilian Hellwig eine besondere Erwähnung, da er gerade im Bereich des Zivilprozessrechts gewirkt hat und daher wohl wegen dieses Schwerpunkts häufig als der Vorgänger von Prof. Dr. Paul Oertmann angesehen wird.[2]

Prof. Dr. Konrad Maximilian Hellwig (1888 bis 1902)

Foto von Prof. Dr. HellwigKonrad Maximilian Hellwig wird 1856 in Zierenberg/Kassel geboren. Nach dem Abitur entscheidet er sich für das Studium der Rechtswissenschaften, welches er 1875 in Heidelberg aufnimmt und nach Stationen in Leipzig, Straßburg und Marburg im Jahr 1878 abschließt. Die Promotion erfolgt noch 1878 in Straßburg – kurze Zeit später, 1883, dann die Habilitation in Leipzig zum Thema „Die Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach gemeinem Recht und der Reichs-Civilprozess-Ordnung unter Berücksichtigung des preußischen allgemeinen Landrechts und des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuchs“.

Gleich im Anschluss ist er als Privatdozent für Rechte in Leipzig tätig, im Jahr 1885 wirkt er als außerordentlicher Professor zunächst in Rostock, dann in Gießen. Im Jahr 1888 kommt er schließlich als ordentlicher Professor nach Erlangen. Er lehrt Römisches Recht und Zivilprozessrecht, später auch Deutsches Bürgerliches Recht. Er wird Prokanzler und Mitglied des Verwaltungsausschusses – 1895/96 sogar Prorektor.

Im Jahr 1902 geht sein Wirken in Erlangen allerdings nach 14 Jahren zu Ende – fortan arbeitet er als ordentlicher Professor in Berlin. Elf Jahre später, im Jahr 1913, verstirbt Prof. Dr. Konrad Maximilian Hellwig in Berlin-Grunewald im Alter von nur 57 Jahren.

 

Prof. Dr. Ernst Hermann Jäger (1899 bis 1900)

JaegerEGut 156 Jahre nach der Gründung der Universität findet sich der Name Prof. Dr. Ernst Hermann Jäger in den Personalakten: Er lehrt als außerordentlicher Professor Bürgerliches Recht und Zivilrecht. Seine Zeit als Erlanger Professor sollte sich jedoch nur auf die kurze Dauer von zwei Semestern beschränken.

Ernst Hermann Jäger, im Dezember 1869 in Landau/Pfalz geboren, nahm zum Wintersemester 1888/1889 das Studium der Rechtswissenschaften in Straßburg auf und schloss dieses nach Studienaufhalten in Heidelberg, Leipzig und Erlangen im Jahre 1892 ab. Den Doktorgrad (Dr. jur. utr.) erlangt er kurze Zeit später, im Jahr 1893, in Erlangen. 1895 folgt die Zweite Juristische Staatsprüfung. Ab April 1896 ist er „Hilfsarbeiter“ im Staatsministerium der Justiz in München, ab 1898 Amtsrichter in seiner Heimatstadt Landau. Im April 1899 kommt Jäger dann schließlich als außerordentlicher Professor nach Erlangen.

Bereits zum Wintersemester 1900/1901 hat er Erlangen jedoch bereits wieder verlassen; nun lehrt er an der Universität Würzburg Zivil- und Zivilprozessrecht. Nach kurzem Aufenthalt kehrt er allerdings auch Würzburg den Rücken; ab 1905 ist Jäger bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1935 als ordentlicher Professor in Leipzig tätig. Gut 9 Jahre später stirbt Jäger im Alter von 75 Jahren in Leipzig.

 

Prof. Dr. Dr. Paul Ernst Wilhelm Oertmann (1901 bis 1917)

OertmannPMit der Berufung von Prof. Dr. Dr. Paul Ernst Wilhelm Oertmann im Jahre 1901 beginnt nun die eigentliche Entwicklung des Ordinariats: Die ersten 16 Jahre wird er als ordentlicher Professor den Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit besetzen.

Paul Ernst Wilhelm Oertmann wird 1865 in Bielefeld als Sohn eines Fabrikanten geboren und war mit einer Tochter von Prof. Dr. Bernhard Windscheid verheiratet.

Im Jahr seines Schulabschlusses 1884 nimmt er das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Freiburg und Berlin auf. Drei Jahre später, 1887, kann er seine Ausbildung erfolgreich mit dem Referendarexamen in Berlin abschließen. Noch im gleichen Jahr erfolgt die Promotion in Berlin, die Habilitation dann 1892, ebenfalls in Berlin. Im Jahr 1891 erwirbt Oertmann zudem einen philosophischen Doktorgrad in Leipzig.

Nachdem er mehrere Jahre in Berlin als Privatdozent und außerordentlicher Professor tätig ist, erreicht ihn der Ruf nach Erlangen 1902. Seine Lehrtätigkeit umfasst die Gebiete Deutsches Bürgerliches Recht, Römisches Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Prof. Dr. Dr. Paul Ernst Wilhelm Oertmann wird Prokanzler und Mitglied des Verwaltungsausschusses; 1908/09 ist er Prorektor.

Die Zeit ab 1918 verbringt er dann als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht und Prozessrecht in Göttingen; dort verstirbt er im Jahr 1938 nur vier Jahre nach seiner Emeritierung.

 

Prof. Dr. Friedrich Lent (1918 bis 1947)

Bild LentIm Januar 1882 wird in Nöschenrode/Wernigerode Friedrich Lent geboren. Nach dem Abitur im Jahr 1900 nimmt er das Studium der Rechtswissenschaften auf, studiert in Straßburg, München, Leipzig und Berlin – und legt nur drei Jahre später die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Zwei Jahre später, im Jahr 1905, folgt die Promotion bei Prof. Dr. Konrad Hellwig in Berlin; die Habilitation weitere vier Jahre später (1909) in Straßburg mit der Schrift „Der Begriff der auftragslosen Geschäftsführung“.

Noch im gleichen Jahr wird Lent Privatdozent für Rechte in Straßburg, ab Oktober 1912 wirkt er als außerordentlicher Professor in Jena. Im April 1918 kommt er dann an die Erlanger Universität, wo schon sein Lehrer Prof. Dr. Konrad Hellwig wirkte. Er lehrt hier Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht. Nach 1945 ist Lent zudem als Dozent an der Theologisch-Philosophischen Hochschule in Bamberg tätig. Im Januar 1947 wird Lent durch die Militärregierung entlassen; bereits im Oktober folgt allerdings die Wiedereinstellung als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit unter gleichzeitiger Emeritierung; seine Lehrtätigkeit in Erlangen setzte er bis 1950 fort.

Bemerkenswert ist ferner das politische Engagement von Lent: 1918 ist er Mitglied der National-Liberalen Partei, 1920 bis 1923 der Deutschen Volkspartei. In den Jahren 1924 bis 1932 wirkt er als Abgeordneter im Bayerischen Landtag, ab Juli 1932 bis zum November 1933 ist er Reichtagsabgeordneter des Wahlkreises Franken.

Zu seinen wichtigsten juristischen Veröffentlichungen gehören die Lehrbücher „Sachenrecht“ (Erstauflage 1949; ab der 19. Auflage 1983 fortgeführt von Karl Heinz Schwab), „Zivilprozessrecht“ (Erstauflage 1947; ab der 15. Auflage 1970 fortgeführt von Othmar Jauernig) und „Zwangsvollstreckung- und Konkursrecht“ (Erstauflage 1948; ab der 8. Auflage 1960 fortgeführt von Othmar Jauernig). Einen Namen konnte er sich ferner mit dem Werk „Freiwillige Gerichtsbarkeit: Ein Studienbuch“ (Erstauflage 1951; ab der 4. Auflage fortgeführt von Walther J. Habscheid) und seinem Beitrag „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ im 19. Band der „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften“ der Abteilung Rechtswissenschaft aus dem Jahr 1925 machen.

Im Alter von 78 Jahren ist Prof. Dr. Friedrich Lent in München am 30. April 1960 verstorben.

 

Prof. Dr. Rudolf Pohle (1947 bis 1953)

Foto von Prof. Dr. PohleÜber eine relativ kurze Zeitspanne von sechs Jahren hatte Prof. Dr. Rudolf Pohle den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit inne.

Rudolf Pohle (geb. 1902 in Frankfurt/Main) tritt in die Fußstapfen seines Vaters (Professor für Staatswissenschaften in Leipzig), als er im Jahr 1922 das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Graz aufnimmt und nach Stationen in München und Leipzig vier Jahre später abschließt. 1930 folgt die Promotion; eine Bankausbildung absolviert Pohle zwischenzeitlich ebenfalls erfolgreich.

Bevor Pohle im Jahr 1947 als ordentlicher Professor nach Erlangen kommt, hat er bereits eine beachtliche berufliche Laufbahn hinter sich: Über den Übungsassistenten an der Leipziger Universität und den Hilfsrichter am Landgericht in Leipzig in den Jahren 1930 bis 1933 bis hin zum Landgerichtsdirektor der Abteilung Zivilprozessrecht ab 1936. In den Jahren 1939 bis 1945 unterbrechen Kriegsdienst und Gefangenschaft seine Karriere. 1946 ist er Oberlandesgerichtsrat in Bamberg, darüber hinaus ist er als Ministerialrat am Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben in München tätig.

Pohle ist 1950/51 Rektor und Mitglied des Verwaltungsausschusses der Friedrich-Alexander-Universität. 1953 verlässt er Erlangen und wird ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit an der Münchener Universität. Nur 14 Jahre später, im Jahr 1967, verstirbt Prof. Dr. Rudolf Pohle im Alter von 65 Jahren in München.

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Heinz Schwab (1955 bis 1970; 1971 bis 1987)

Foto von Prof. Dr. SchwabIm Jahr 1920 erblickt in Coburg Karl Heinz Schwab das Licht der Welt. Nach dem Abitur 1938 muss er zunächst einige Jahre Militär- und Kriegsdienst leisten – und kann sich somit erst ab 1945 ganz auf das Studium der Rechtswissenschaften konzentrieren. Sein Studienort ist München; er hatte ein Maximilianeumsstipendium erhalten. Bereits 1947 kann er sein Studium abschließen, die Promotion erfolgt noch im gleichen Jahr, 1953 dann die Habilitation mit der bedeutenden Arbeit zum Streitgegenstand.

Bereits ab 1950 ist Schwab im Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München tätig, 1951 ist er Landgerichtsrat und 1955 Oberregierungsrat. Schon 1953 lehrt er zudem als Privatdozent in München. Im Jahr 1955 erreicht ihn schließlich der Ruf nach Erlangen: Hier wirkt er in den nächsten Jahren als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. Im Wintersemester 1959/1960 erhält er außerdem einen Lehrauftrag an der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Nürnberg. In den Jahren 1957 bis 1959 steht er als Rektor der Universität vor.

Auch in den kommenden Jahren bleibt er der Friedrich-Alexander Universität treu: Er lehnt Rufe nach Münster (1961), Köln (1962) und Hamburg (1968) ab. 1970 folgt er einem Ruf nach München, wo er jedoch nur für ein Jahr als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit tätig ist – bereits zum Wintersemester 1971 kehrt er wieder zurück nach Erlangen, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1987 als Professor die Hörsäle füllt.

Auch außerhalb seines Hauptberufes ist Prof. Dr. Karl Heinz Schwab aktiv: In den Jahren 1958 bis 1976 ist er Mitglied im Kirchenvorstand Erlangen-Neustadt, 1966 tritt er in die Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ein – von 1984 bis 1990 ist er sogar deren Präsident. Von 1960 bis 1970 sitzt er für die CSU im Erlanger Stadtrat.

Wichtige Veröffentlichungen sind vor allem die Lehrbücher „Zivilprozessrecht“ (begründet von Leo Rosenberg; fortgeführt von Schwab ab der 10. Auflage 1969) und „Sachenrecht“ (begründet von Friedrich Lent; fortgeführt von Schwab ab der 20. Auflage 1985).

Erwähnenswert ist zudem die lange Liste seiner Ehrungen: 1966 erhält er den Bayerischen Verdienstorden für große Leistungen in Wissenschaft und Gesellschaft, ein Jahr später wird er Ehrenmitglied der Japanischen Gesellschaft für Zivilprozess und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Zivilverfahrensrecht. Zudem ist er seit 1970 Ehrenmitglied des Instituts für Zivilprozess Kolumbiens; Ehrenmitgliedschaften in den Instituten Brasiliens (1976) und Belgiens (1983) folgen. Schließlich erhält er 1988 die Ehrendoktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verliehen; im Jahr 1991 folgt die Verleihung des Bundesverdienstordens 1. Klasse.

Ende 2007 war es Prof. Dr. Karl Heinz Schwab vergönnt, das seltene und für die Friedrich-Alexander-Universität bislang einmalige goldene Rektorjubiläum zu feiern. Kurz darauf, am 17. Januar 2008, ist er in Erlangen verstorben.

 

Prof. Dr. Wolfgang Marotzke (1989 bis 1994)

Foto von Prof. Dr. MarotzkeIm Dezember 1949 wird Wolfgang Marotzke in Bielefeld geboren. Er soll in den Jahren 1989 bis 1994 als Nachfolger von Prof. Dr. Karl Heinz Schwab den Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit besetzen.

Nach dem Schulabschluss im Jahr 1968 nimmt Wolfgang Marotzke das Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Bielefeld auf und kann dieses 1975 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erfolgreich abschließen. In den darauf folgenden Jahren ist er als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Gerhard Otto an der Bielefelder Universität tätig; die Promotion legt er im Jahr 1977 ab. Sieben Jahre später kann er den Abschluss seiner Habilitation (Thema „Gegenseitige Verträge in Konkurs und Vergleich“) feiern; die Berufung auf eine Professur für Bürgerliches Recht an der Universität Konstanz folgt prompt.

Im Jahr 1989 erreicht ihn dann der Ruf nach Erlangen. Nach fünf Jahren verlässt er die Erlanger Universität in Richtung Tübingen, wo er seitdem den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht inne hat.

 

Prof. Dr. Reinhard Greger (1996 bis 2007)

Foto von Prof. Dr. GregerAb dem Wintersemester 1996/97 prägt Prof. Dr. Reinhard Greger das Gesicht des Lehrstuhls.

Der gebürtige Erlanger (Jahrgang 1946) nimmt nach dem Schulabschluss im Jahre 1966 und dem Wehrdienst das Studium der Rechtswissenschaften in seiner Heimatstadt auf. Ein erfolgreicher Abschluss erfolgt dann 1972; die Promotion mit der von Prof. Dr. Karl Heinz Schwab betreuten Dissertation „Beweis und Wahrscheinlichkeit“ im Jahre 1978 ebenfalls in Erlangen.

Nach dem 2. Staatsexamen (1975) und einer kurzen Assistententätigkeit an der Erlanger Juristischen Fakultät tritt er in den bayerischen Justizdienst ein und ist im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei der Staatsanwaltschaft München II und als Richter am Landgericht München I tätig.

Der erneute Wechsel in das Staatsministerium der Justiz erfolgt im Jahre 1980: Nach einer Tätigkeit im Gnadenreferat leitet er dort das Gesetzgebungsreferat für Strafrecht, anschließend das Referat für Zivilprozessrecht. Danach fungiert er beim LG München I als Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen und einer Strafkammer.

Im Jahre 1993 wird Prof. Dr. Reinhard Greger als Richter am Bundesgerichtshof in dessen II. Zivilsenat berufen. Nach gut drei Jahren in Karlsruhe beendet er seine Richtertätigkeit im Jahre 1996 und folgt dem Ruf an seine Heimatuniversität Erlangen. Hier ist er Mitbegründer des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis im August 2003. Am 1. April 2007 beginnt für Prof. Dr. Greger die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Die wissenschaftlichen Schwerpunkte von Prof. Dr. Greger liegen in den Bereichen Zivilprozessrecht und Haftungs-/Schadensersatzrecht. Weitere zentrale Interessenschwerpunkte bilden die Justizreform und die Suche nach Alternativen zur Ziviljustiz. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören das Werk „Haftungsrecht des Straßenverkehrs“ sowie zahlreiche Aufsätze zu den genannten Schwerpunkten. Erwähnenswert ist zudem seine Mitarbeit am ZPO-Kommentar von Zöller.

 

Prof. Dr. Jürgen Stamm (seit 2009)

Ab dem Sommersemester 2009 ist Prof. Dr. Jürgen Stamm Inhaber des Lehrstuhls, dessen Bezeichnung im Rahmen des Berufungsverfahrens in Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit geändert wurde.

 

Anmerkungen:
[1] in Wittern-Sterzel (Hrsg.): Die Professoren und Dozenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 1743-1960; S. IX.
[2] vgl. z. B. das Vorwort in Rosenberg/Schwab (Hrsg.): Festschrift für Friedrich Lent zum 75. Geburtstag, 1957.

Literatur:
Wittern-Sterzel (Hrsg.): Die Professoren und Dozenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 1743-1960.

Text:
Stefanie Götz, Sven Muth
Wir danken Herrn Dr. Clemens Wachter vom Universitätsarchiv für die sehr freundliche Unterstützung.